Die Alters- und Ehrenabteilung

In den ersten Jahren nach Gründung der Freiwilligen Feuerwehr bestand noch keine Notwendigkeit über die Bildung einer Alters- und Ehrenabteilung nachzudenken. Erst als langjährige Mitglieder und Mitbegründer der Feuerwehr in ein Alter kamen, in dem eine Teilnahme am Dienst aus Alters- oder Gesundheitsgründen nicht mehr möglich war, hat man sich entschlossen, diese Kameraden zu Ehrenmitgliedern der Feuerwehr zu ernennen. 

Nach dem Ersten Weltkrieg wurden einige Kameraden, die aufgrund ihrer Kriegsverletzungen nicht mehr am aktiven Dienst in der Feuerwehr mitwirken konnten, in der Hauptversammlung vom 07. September 1919 zu Ehrenmitgliedern. Am 15. August 1925, im Rahmen eines Stiftungsballes der Feuerwehr in der Gaststätte „Zur Post“, wurde der Bürgermeister Irmscher „für sehr gute Dienste im Feuerlöschwesen“, zum Ehrenmitglied ernannt. Erstmals taucht in der Satzung der Freiwilligen Feuerwehr Pobershau von 1936 der Begriff „Altersabteilung“ auf. Nach dem Zweiten Weltkrieg ist in den Brandschutzgesetzen der DDR die Formulierung „Altersabteilung“ nicht mehr enthalten. Im Zeitraum von 1945 bis 1990 war es üblich, dass alle aus der aktiven Abteilung der Pobershauer Feuerwehr ausgeschiedenen Kameradinnen und Kameraden als Ehrenmitglieder gewürdigt wurden.  Alle Ehrenmitglieder wurden zur Teilnahme an den jährlichen Jahreshauptversammlungen eingeladen. Gleiches gilt für kulturelle Veranstaltungen, Ausfahrten und Jubiläen der Feuerwehr.

Nach der Wiedervereinigung der beiden deutschen Staaten und der Neubildung der Bundesländer erschien am 2. Juli 1991 das erste Sächsische Brandschutzgesetz. Darin ist im § 10 Absatz 12 erstmals wieder die Bildung einer Alters- und Ehrenabteilung als Kann-Bestimmung enthalten. Mit der Neustrukturierung des Feuerwehrwesens im Freistaat Sachsen wurde den Feuerwehren ermöglicht, ihre innere Organisation mittels einer örtlichen Feuerwehrsatzung zu regeln. Für die Gemeinde Pobershau wurde mit Datum 6. Februar 1992 eine erste Feuerwehrsatzung auf der Grundlage neuer sächsischer Bestimmungen erlassen. Ab diesem Zeitpunkt gibt es auch die Funktion eines Leiters der Alters- und Ehrenabteilung. Er wird jeweils für 5 Jahre gewählt. 

 

Die Alters- und Ehrenabteilung zum Bergfest 2014


Die Alters- und Ehrenabteilung zum Bergfest 2019


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